Regelecke / Infos / Schiedsrichterlehrgang 
Planung Schiedsrichterlehrgänge Landkreis Meissen 2012
C-Lehrgang D-Lehrgang Fortbildung 1. Quartal 2. Quartal x 3. Quartal x x 4. Quartal
Voranmeldungen sind ab sofort möglich und erwünscht!!!!
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Regelinformation
Neubenennung von Liberos und umfasst folgende zwei Punkte: spielunfähig erklärt wird. Dies kann aus beliebigen Gründen (Verletzung, Krankheit, schlechtes Spiel, …) erfolgen.
DEUTSCHER VOLLEYBALL-VERBAND E.V. Bundesschiedsrichterausschuss Prof. Dr. Fred Kröger
Interessante Links:
http://www.ssvb.org/frontend/view_mainpoint.php?hid=11
http://www.fivb.org/EN/Refereeing-Rules/
Änderung Lizenzierungsverfahren Schiedsrichter
Ab der kommenden Saison wird es keinen Tätigkeitsnachweis mehr geben. Die Dokumentation der geleiteten Spiele wird nicht mehr notwendig sein.
Schiedsrichterlizenzen werden nur noch bei Fortbildungslehrgängen verlängert. Das jährliche Einschicken an den zuständigen Schiedsrichterwart ist nicht mehr möglich und auch nicht notwendig, denn jeder Kollege erhält den Jahresstempel direktwährend der Fortbildung.
Zu Beginn jeder Fortbildung wird ein moderater Regeltest durchgeführt. Wenn jemand den Test nicht bestehen sollte bekommt
er dennoch den Jahresstempel für ein Jahr und hat damit zunächst keinen Nachteil zur bisherigen Vorgehensweise.
alle Sportfreunde, die diesen Test jedoch positiv absolvieren, erhalten den Jahresstempel für 3 Jahre.
Die Testfragen findet Ihr unter www.ssvb.org -> Schiedsrichter -> Downloads.
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Regeländerungen:
Quelle SSVB.org / Landesschiedsrichterwart
http://www.ssvb.org/frontend/view_news.php?id=679&hid=11
Liebe Sportfreunde,
wie Ihr wisst dürfen alle Mannschaften seit 01.07.2009 nun mit 2 Liberos spielen. Die Regel zum Einsatz dieser Liberos wurde noch einmal präzisiert.
Hier findet Ihr das entsprechende Dokument.
Diese Regel wird ab sofort im gesamten Spielverkehr des DVV umgesetzt, wenngleich es sich offiziell noch um einen Test handelt. Deshalb ist dieser Text im soeben erschienenen Regelheft noch nicht enthalten.
Für Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Bitte wendet Euch an Euren zuständigen Bezirksschiedsrichterwart oder per E-Mail an mich.
John Wittmann
Landesschiedsrichterwart
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Infos
Liebe Sportfreunde,
die von der FIVB beschlossenen Regeländerungen gelten seit 01.07.2009 auch für den Deutschen Volleyballverband und sind damit für alle Volleyballer verbindlich. Von diesen Änderungen ist nur der Hallenbereich betroffen, im Beachbereich ändert sich nichts.
Die Regeländerungen sind unter Schiedsrichter->Downloads zu finden. Das neue Regelheft (44. Auflage) befindet sich bereits in Druck und wird für Juli 2009 erwartet.
Hier einige Erläuterungen:
Jede Mannschaft hat jetzt das Recht, 2 Liberos zu benennen. Diese dürfen jedoch nicht gleichzeitig oder abwechselnd eingesetzt werden, sondern zu Spielbeginn wird der zunächst spielende Libero benannt. Dieser kann zu einem beliebigen Zeitpunkt durch den 2. Libero ersetzt werden. Dieser Wechsel ist jedoch nur einmal im Spiel möglich und der ausgewechselte Libero darf nicht ins Spiel zurückkehren.
Aufgrund der Tatsache, dass bei einigen FIVB-Wettbewerben (Olympische Spiele, Weltmeisterschaften, ...) nun 14 Spieler eingesetzt werden dürfen, hat auch die Mannschaftsliste des neuen Spielberichtsbogens 14 Zeilen. Es dürfen jedoch weiterhin nur 12 Spieler eingetragen werden, da diese Länderspiel-Regel für uns nicht relevant ist.
Der Spielkapitän hat nur noch dann das Recht, Spielerwechsel und Auszeiten zu beantragen, wenn kein Trainer anwesend ist. Ansonsten ist dieses Recht allein dem Trainer vorbehalten (bzw. dem ihn vertretenden Trainerassistenten).
Die Netzberührung ist kein Fehler, ausser es beeinflusst das Spielgeschehen. Sofern das Netz nicht bewusst zur Vorteilserlangung missbraucht wird, ist nur die Berührung des oberen Netzbandes oder der Antenne über dem Netz ein Fehler.
Das Berühren des gegnerischen Feldes mit jedem Körperteil oberhalb der Füße ist erlaubt, sofern dadurch das Spiel des Gegners nicht beeinflusst wird.
Die neue Anwendung der Sanktionen sieht vor, dass nicht nur eine Tätlichkeit (versuchter oder tatsächlicher physischer Angriff), sondern auch bedrohendes und aggressives Verhalten mit einer Disqualifikation bestraft wird.
Der Ablauf des Spielerwechsels wurde grundlegend geändert. Ich bitte alle Sportfreunde, sich die ausführlichen Erläuterungen im o.g. Dokument genau anzusehen!
Wir sind uns alle bewusst, dass diese Änderungen eine besondere Situation darstellen und nicht leicht zu meistern sein werden. Ich möchte alle Vereine, Spieler, Trainer und Schiedsrichter bitten, mit grösstmöglichem Verständnis für alle am Spiel beteiligten Personen an diese Herausforderung heranzugehen. Es wird sicher zu Fehlern bzw. Missverständnissen oder Unsicherheiten kommen, die sich aber nach kurzer Zeil verlieren werden.
Der Landesschiedsrichterausschuss steht jederzeit für Anfragen zur Verfügung. Bitte richtet Eure Fragen zu diesen Änderungen an den betreffenden Bezirksschiedsrichterwart oder an John.Wittmann@gmx.de. Wir werden jede Frage beantworten, so dass jeder Volleyballer maximale Informationen bekommt und mit sicheren Regelkenntnissen in die neue Saison starten kann.
John Wittmann
Landesschiedsrichterwart
Stand: 09.09.2011
In der bevorstehenden Spielzeit wird im Spielverkehr des DVV (ebenso wie in der CEV) die bisherige testweise Anwendung der modifizierten Libero-Regel fortgeführt.
Gemäß einer aktuellen Festlegung durch die FIVB erfolgt die Anwendung allerdings nochmals leicht verändert. Die neuerliche Änderung betrifft die Möglichkeit der
- Maßgeblich ist nicht mehr, ob ein Libero verletzt oder krank ist, sondern dass er (vom Trainer der Mannschaft) für
- Die Fälle, in denen eine Neubenennung möglich ist, werden eingeschränkt.
Der erstgenannte Punkt wird zusätzlich auch gleich für den Fall übernommen, dass die Mannschaft mit nur einem Libero spielt.
Insgesamt gelten demnach folgende Abweichungen vom aktuellen Regeltext:
- Spielt eine Mannschaft mit einem Libero, so kann eine Neubenennung erfolgen, falls der Libero für spielunfähig erklärt wird.
- Spielt die Mannschaft mit zwei Liberos, so gelten die bisherigen Modifikationen über deren „freien Einsatz" (gemäß Regelinformation vom 27.08.2009) mit folgender Abänderung: Eine Neubenennung ist nur erlaubt, nachdem beide ursprünglichen Liberos für spielunfähig erklärt wurden oder wenn einer der Liberos disqualifiziert wurde und der andere Libero danach für spielunfähig erklärt wird. (Wird der erste Libero – z.B. wegen Verletzung – für spielunfähig erklärt und danach der zweite Libero disqualifiziert, so ist also keine Neubenennung mehr möglich.)